Batterieverordnung
Hinweise zur Batterieverordnung (RL 2006/66/EG)
Deutschland (BattG 2009)
Die durch Greenstorm verkauften E-Bikes enthalten Akkus. Als Vertreiber von Elektrogroßgeräten weisen wir Sie daher gemäß Batterieverordnung 2008 auf Ihre gesetzlichen Entsorgungspflichten hin:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören NICHT in den Hausmüll. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Akkus zB. bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückgeben. Sofern das Altgerät personenbezogene Daten enthält, liegt es in Ihrer Verantwortung, diese vor Entsorgung zu löschen.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Batterien und Akkus enthalten Giftstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit bei nicht sachgerechter Entsorgung gefährden können. Die Zeichen unterhalb dieses Symbols haben folgende Bedeutung:

Sicherheitshinweise zum Umgang mit Batterien und für die Rücksendung